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Zulassungsbedingungen

Liebe Studienbewerberinnen und Studienbewerber,

Schön, dass Sie sich für ein Lehramtsstudium im Institut Musik an der Universität Siegen interessieren! Ein Musikstudium Siegen bietet jede Menge Chancen und Möglichkeiten - es integriert musikpädagogische, musikpraktische, musiktheoretische und musikwissenschaftliche Studienanteile, bietet Einzelunterricht, Ensembles, Projekte, Seminare, Exkursionen, mögliche Auslandsaufenthalte und vieles mehr. Erste Informationen dazu finden sie in unserem Flyer und auf der Seite zum Studienangebot. Wir freuen uns auf Sie!

Der Zugang zu einem Studium des Fachs Musik für das Lehramt setzt in Siegen wie überall in NRW eine bestandene Eignungsprüfung voraus.

Eignungsprüfungstermin
 

Unser nächster Eignungsprüfungstermin ist am 30. August 2024. Wir planen die Prüfung in Präsenz. Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 15. August 2024 im Sekretariat des Instituts für Musik an.

 
Anforderungen
 

Die Anforderungen der Eignungsprüfung unterscheiden sich für die verschiedenen Studiengänge. Hier finden Sie einen Wegweiser, der Ihnen hilft, sich in den verschiedenen Möglichkeiten und Varianten zu orientieren.

Kurzgefasst finden Sie die Anforderungen auch in unserem Downloadbereich.

Neuerungen

Das ist vielleicht für Sie besonders interessant: Ab WS 2023/24 besteht in Siegen die Möglichkeit, das Fach Digitale Musikproduktion als künstlerisches Hauptfach (BK, GymGe und HRSGe) oder künstlerisches Nebenfach (alle Studiengänge) zu studieren. Außerdem bieten wir ab WS 2023/24 die Möglichkeit an, das künstlerische Hauptfach Gesang entweder 'klassisch' oder im Bereich Jazz-Pop-Rock zu studieren. Und schließlich haben wir die Anforderungen der Eignungsprüfung im Teilstudiengang Grundschule reduziert: Zukünftig entfällt die Prüfung im künstlerischen Nebenfach, die Anforderungen im Bereich Hörfähigkeit sind vereinfacht.

Anerkennung einer bestandenen Eignungsprüfung

Wenn Sie an einer andere Universität oder Musikhochschule bereits eine vergleichbare Eignungsprüfung bestanden haben, kann diese in Siegen in der Regel anerkannt werden. Senden Sie hierfür einen formlosen Antrag auf Anerkennung, Kopien des Eignungsprüfungszeugnisses (mit Einzelnoten) und Ihres Abiturzeugnisses sowie ein aktuelles Lichtbild an unser Sekretariat; wir prüfen dann, ob Ihre Eignungsprüfung anerkannt werden kann.

Übergangsprüfung HRSGe / GymGe
 

Konnten in Ihrer Eignungsprüfung die Anforderungen für den Studiengang GymGe nicht erfüllt werden, jedoch die für einen HRSGe-Studiengang, können Sie erst einmal Ihr Studium im Studiengang HRSGe beginnen und dann zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Studiengang GymGe hinüberwechseln. Hierzu absolvieren Sie eine Übergangsprüfung, in der Sie nur noch die GymGe-Teilprüfungen ablegen müssen, die Sie schlechter als mit der Note 2,3 abgeschnitten hatten. Nach einer erfolgreichen Absolvierung aller geforderten Leistungen werden im HRSGe-Studium bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem GymGe-Studium anerkannt und es findet damit verbunden eine Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester statt.

Fragen und Informationen

Sollten Sie weitere Fragen zum formalen Ablauf haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Sekretärin Frau Daniel auf. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Martin Herchenröder, Dr. Christoph Sobanski (Haupt-, Neben- oder Pflichtfach) oder Valerie Ludwig (Studienberatung und Vorbereitungskurse).

 

 
 
 
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